1. Vorsitzender: | Jens Dörfer |
2. Vorsitzender: | Kristoff Kilian |
Schriftführer: | Markus Gahn |
Kassenwartin: | Tina Schmitt |
Wir fördern ideell und finanziell den BSC Mückenloch, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln mithilfe von Beiträgen, Spenden sowie durch Veranstaltungen.
Vereinfachter Spendennachweis
für Spenden bis 200 € (bis 2020) bzw. bis 300 € (ab 2021)
(§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)
Zur Vermeidung von Kosten bei den gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden, ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung.
Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.